Aufgrund der Unruhen im Jahre 1934 wurde durch das Bundeskanzleramt; Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, der sogenannte „Ortsschutz aufgestellt.
Zu diesem Zwecke wurden vom Bundeskanzleramt (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) eigene Richtlinien für die Ausstellung des Ortsschutzes herausgegeben.
Zweck des Ortsschutzes war die Unterstützung der Exekutive bei der Überwachung wichtiger Infrastruktur wie Eisenbahn, Wasserleitungen, Stromnetze, Post und Telegraphenämter usw. zum Schutz vor Anschlägen.
Für die aufgebotenen Ortsschutzmänner wurden Abzeichen und Legitimationen ausgegeben.
Die Ortsschutzabzeichen wurden aus Messingblech geprägt und hatten die Form eines Bindenschildes, wobei im oberen Teil „Ortsschutz“ mitgeprägt wurde. In der Mitte wurde die Nummer wie in der Legitimation vermerkt eingeprägt. An der Rückseite wurde eine kleine Sicherheitsnadel angelötet. Herstellerkennzeichen sind nicht vorhanden
Die Legitimation wurde vom jeweiligen Gendarmerieposten Kommando ausgestellt. Die aufgestellten Ortsschutzmänner mussten des Weiteren an die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften bzw. an die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit gemeldet werden.