Assentierung

Laut Wehrgesetz vom 11. April 1889 musste die Wehrpflicht von jedem wehrfähigen Bürger in der Monarchie persönlich erfüllt werden. Die Pflicht zum Eintritt in das Heer, die Kriegsmarine oder in die Landwehr begann mit dem 1. Jänner des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 21. Lebensjahr vollendete. Die Dienstpflicht dauerte im k.u.k. Heer 3 Jahre…

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Aus dem Schützenarchiv

Bleistiftzeichnung Trient, November 1916 „I hob‘ an walschen Spion g‘fangt“ LUDWIG HESSHAIMER (1872 – 1956) Offizier und Akad. Maler, arbeitete während…